| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Es können auch stellvertretende Geschäftsführer bestellt werden.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer oder stellvertretende Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer bzw. stellvertretende Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer bzw. stellvertretenden Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. |