Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung von Triebfahrzeugführern, Arbeitszugführern, Wagenmeistern und sonstigem Bahnpersonal.