| Gegenstand | Vermittlung & Vermarktung von Darlehen, Bausparverträgen, Versicherungen und Immobilien. Das Unternehmen erbringt außerdem die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalgesellschaft ausgegeben werden und/oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (Sog. Single-Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. Weiterhin werden betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen für Existenzgründer und Unternehmer erbracht. |