| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 25.08.2025 (AZ: 63 IN 249/25) wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. |
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| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 07.07.2025 (AZ: 63 IN 249/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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