| Gegenstand | Die Erbringung von Ingenieur- und Architekturleistungen zur Planung und Bauleitung von Ingenieur-, Hoch- und Landschaftsbauten, insbesondere: a) Planung von Anlagen des allgemeinen Tiefbaues, b) Planung von Hochbauten aller Art, c) Übernahme von städtebaulichen Leistungen, d) Planung von Landschafts- und Umweltanlagen aller Art, e) Planung von Gütern des Anlagenbaues, speziell von Tank- und Rohrleitungsbauten, f) Planung von technischen Gebäudeausrüstungen, g) Statik, h) Erd- und Grundbau, i) Übernahme von Vermessungsarbeiten aller Art, soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, j) wirtschaftliche Beratung von Unternehmen und kommunalen Institutionen im Bereich des Bauwesens (Erarbeitung von Durchführbarkeitsstudien, Entwicklung von Alternativlösungen etc.), sowie k) die Geschäftsführung oder Verwaltung von gleichgearteten Gesellschaften. Geschäfte nach § 34 c der Gewerbeordnung werden nicht ausgeführt. |