| Gegenstand | die Herausgabe von Tageszeitungen, Anzeigenblättern, Illustrierten und Journalen, die Betreibung von Rundfunksendern sowie die Ausführung von allen artverwandten Geschäften, soweit sie dem Unternehmenszweck dienlich sind. Diese Geschäfte können sowohl auf eigene als auch für fremde Rechnung erfolgen. Gegenstand sind weiter der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und die Veranstaltung und Durchführung von Leserreisen. |