| Gegenstand | Die Beteiligung an anderen Unternehmen und Verwaltung des eigenen Vermögens. Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört auch die Verwaltung von eigenen Wertpapieren, Finanzanlagen, Immobilien und Beteiligungen. Ferner die Verwaltung und Veräußerung von eigenen Vermögensbeteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Ausgenommen sind die Durchführung von Bankgeschäften, die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberater sowie jedweder Tätigkeit, die einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedarf. |