Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist die Akquise, Sanierung, Weiterentwicklung, Makeln, Verwaltung, Halten, Vermietung/Verpachten und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Rechten an Grundstücken