| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Rechtsformen im Sinne einer Leitungsfunktion, wobei die Rechtsform nicht festgelegt ist. Die Gesellschaft bestimmt und koordiniert die Geschäftspolitik und Planung der verbundenen Unternehmen und kann auch die zentrale Geschäftsführung der verbundenen Unternehmen übernehmen, und zwar im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und dem Kapitalanlagengesetzbuch einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten. |