| Gegenstand | Die Bündelung und Koordination von Handwerksleistungen. Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Abschluss von Kaufverträgen über Waren aller Art sowie die Erbringung mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehender Vermittlungs-, Beratungs-, Dienst-, Schulungs- und Werkleistungen, soweit keine der vorstehend genannten Tätigkeiten erlaubnispflichtig sind. Die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GewO und die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GewO sowie die Verwaltung von Grundstücken aller Art, Eigentumswohnungen und sonstigen Vermögen, Besorgung von Grundstücksgeschäften, Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften. |