| Gegenstand | - Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften (Tochtergesellschaften) sowie die Erbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen gegenüber Gruppen- und fremden Gesellschaften, auch gegen Entgelt, soweit die Erbringung der Dienstleistungen nicht der Erlaubnis bedarf.
- Die Verwaltung von Immobilien, ausgenommen Tätigkeiten, die einer besonderen Genehmigung oder Erlaubnis (z.B. nach § 34 c GewO) bedürfen. |