| Gegenstand | ist die Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, sowie Grundstücken aller Art und sonstige Tätigkeiten gemäß § 34 c Abs. 1 GewO, sowie alle mit dem im vorstehenden Zusammenhang stehenden Geschäften, mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Beratende Tätigkeiten, wie Immobilien- und Finanzberatung werden nur insoweit getätigt, dass keine Steuer-. Rechts- oder sonstige, zulassungspflichtige Beratung geführt wird |