| Gegenstand | Eigene Vermögensverwaltung, die Gesellschaft kann sich auf eigene Rechnung und nicht für Dritte an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Weiterhin erbringt die Gesellschaft Management- und Beratungsleistungen im unternehmerischen Bereich an verbundenen Unternehmen |