| Gegenstand | - die Erbringung von Leistungen der ambulanten und stationären Pflege;
- der Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen, die in besonderem Maße den in § 53 AO genannten Personen dienen. Mindestens zwei Drittel der Leistungen kommen notleidenden bzw. gefährdeten Personen im Sinne des § 53 AO zu Gute;
- die planmäßige Erbringung von Kooperationsleistungen gemäß § 57 (3) AO (insbeondere die Erbringung ärztlicher, medizinischer, labor-, betriebs- und hygieneärztlicher Leistungen, Bereitstellung und Überlassung von Personal u.a.) an andere steuerbegünstigte Körperschaften des Konzerns CTK unter Beachtung der Regelungen des § 91 (5) BbgKVerf sowie
- alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. |