| Gegenstand | Erwerb von, die Nutznießung und Fruchtziehung aus, die Verwaltung von und sonstige Verwertung von Immobilien jeder Art und grundstücksgleichen Rechten, ferner die Finanzierung von Immobilien jeder Art und grundstücksgleichen Rechten, soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt. |