Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Nutzung, Bewirtschaftung, Verwaltung, Vermietung, Renovierung, Sanierung, bauliche Aufwertung aller Art, Verkauf und Verpachtung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Immobilien, soweit nicht erlaubnispflichtig.