| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich des An- und Verkaufs von Grundstücken sowie die Verwaltung von unbebauten und bebauten Grundstücken, einschließlich die wohnwirtschaftliche Betreuung, die Vermietung von Wohnungen, sowie die Übernahme aller übrigen stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte, die unmittelbar oder mittelbar zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34c GewO sind ausgeschlossen. |