| Gegenstand | Die Verwaltung des eigenen Vermögens. Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehören auch die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Wertpapieren, Finanzanlagen, Immobilien und Beteiligungen. Ferner ist gegebenenfalls Gegenstand des Unternehmens die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Ausgenommen sind die Durchführung von Bankgeschäften, die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberater sowie jedwede Tätigkeit, die einer öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf. |