| Gegenstand | Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung des eigenen Vermögens. Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört auch die Verwaltung von eigenen Wertpapieren, Finanzanlagen, Immobilien und Beteiligungen. Ferner ist Gegenstand der Gesellschaft der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen Vermögensbeteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Ausgenommen sind die Durchführung von Bankgeschäften, die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberater sowie jedweder Tätigkeit, die einer öffentlichrechtlichen Genehmigung bedarf. |