| Gegenstand | Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen, sowie die Beratung von Unternehmen insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, Organisation, Informationstechnologie und des Marketing; jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |