| Gegenstand | Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung des eigenen Vermögens. Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört auch die Verwaltung von eigenen Wertpapieren, Finanzanlagen, Immobilien und Beteiligungen. Ferner der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen VermögensbeteiIigungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Ausgenommen sind die Durchführung von Bankgeschäften, die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberater sowie jedweder Tätigkeit, die einer öffentIich-rechtlichen Genehmigung bedarf. |