| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind
- der Erwerb von Grundstücken oder Immobilien, deren Aufteilung und Verwaltung;
- der Bau von Gebäuden auf eigenen oder fremden Grundstücken;
- die Durchführung von Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten durch Auftragsvergabe an Dritte.
Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen, können ausgeübt werden. |