| Gegenstand | die Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Projektentwicklung, die Verwaltung sowie die Verwertung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Tätigkeiten im Bereich Hausverwaltungen, Reinigungsservice und Hausmeisterdienste ohne handwerkliche Tätigkeiten, kaufmännische Beratung von Unternehmen mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund, soweit gesetzlich zulässig, nicht jedoch die Rechts- und Steuerberatung, jeweils mit Ausnahme von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern |