| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung der Funktion einer Führungsholding durch Erwerb, Gründung und Beteiligung an gewerblichen Unternehmen aller Art im In- und Ausland. Ferner der Erwerb und Verwaltung von Patenten, Wirtschaftsgütern, Vermögensgegenstände, Immobilien und gründstücksgleichen Rechten. Insbesondere bestimmt und koordiniert die Gesellschaft die Geschäftspolitik und -planung der verbundenen Unternehmen und kann die zentrale Geschäftsführung übernehmen. Die Gesellschaft kann entgeltlich administrative, kaufmännische und technische Dienstleistungen an verbundene Unternehmen und Dritte erbringen. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern |