Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung von Immobilien, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie sonstigen Vermögensgegenständen jeweils ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Tätigkeiten nach § 34 GewO sind ausgeschlossen.