| Gegenstand | der Erwerb, die Vermietung, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (ohne Tätigkeit nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO), die Tätigkeit als Generalübernehmer, die Projektierung, Planung, Bebauung fremder und eigener Grundstücke (gem. § 34c Abs. 1 Nr. 3a GewO) |