| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) von Jugendhilfe, b) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, c) der Volks- und Berufsbildung, d) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke |