| Gegenstand | Betrieb eines Onlinedienstes, internetbasierte Geschäftsvermittlung, Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen und sonstige internetbasierte Dienstleistungen, soweit diese keiner behördlichen Erlaubnis bedürfen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern sowie andere Unternehmen zu erwerben, zu gründen und sich an solchen zu beteiligen. |