| Gegenstand | die Förderung der Altenhilfe und die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind und die Entwicklung und der Betrieb von ambulanten Pflegediensten, ambulanter Altenpflege, ambulanter Krankenpflege und Kurzzeitpflege sowie die Erbringung von sonstigen ambulanten Dienstleistungen, wobei dies insbesondere die ambulante Erbringung der damit verbundenen Leistungen umfasst, die im Wesentlichen aus Behandlung, Pflege und Betreuung bestehen und zugunsten von Senioren, Pflege- und Hilfsbedürftigen sowie erkrankten Mitbürgern erbracht werden |