| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsschichten entsprechend ihrer unterschiedlichen Wohnbedürfnisse. Soweit zur Wohnraumversorgung erforderlich, kann die Gesellschaft sich Wohnungen durch Errichtung, Kauf, Miete, Pacht, Nießbrauch, als Treuhänder oder in anderer rechtlicher Weise beschaffen. Den von ihr bewirtschafteten Wohnungsbestand versetzt oder erhält die Gesellschaft im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten in einem zeitgemäßen, den Wohnungsbedürfnissen entsprechenden Zustand. Die Gesellschaft bewirtschaftet, verwaltet, betreut und errichtet darüber hinaus Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann u. a. den Bau und die Modernisierung von Wohnungen betreuen, Wohnungen zum Zwecke der Wohnungseigentumsbildung errichten, umwandeln und veräußern, fremde Wohnungen verwalten, Gemeinschaftsanlagen und Folgebauten, Läden und Gewerbebauten, soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallende Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, veräußern, belasten sowie Erbbaurechte aufnehmen oder ausgeben. |