| Gegenstand | Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmungen errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen. |