| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens, die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder lnvestmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des lnvestmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, soweit diese Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig nach § 32 KWG sind, die Vorbereitung der Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu die Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte. Die Erbringung von erlaubnisfreien Bauleistungen sowie Generalübernehmerleistungen. |