Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.07.2002 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.06.2007 um bis zu insgesamt 25.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2002/I)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
(a) Die wirtschaftliche Beratung von Privatanlegern und institutionellen Anlegern bei der Kapitalanlage zum Zwecke der individuellen Optimierung komplexer Vermögensverhältnisse, unter Einschluss von Empfehlungen zum Erwerb oder der Veräußerung von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a InvG ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, jedoch unter Ausschluss von Empfehlungen zu Geschäften mit bestimmten sonstigen Finanzinstrumenten i.S. von § 1 Abs. 11 KWG, sowie
(b) die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen und Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen.