mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der Geschäftsführung von Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der Sanierung von Unternehmen; ausgenommen ist jede unter die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes fallende Tätigkeit.