Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Baugrunduntersuchung, Baugrundgutachten, Erdbaukontrollprüfungen, bodenrmechanisches Labor, Grund- und Erdbaustatik, Deponiebau, Planungsaufgaben für Verkehrs- und Tiefbau und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.