| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (1); Volks- und Berufsbildung (2); des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (3).
Der Gesellschaftszweck soll insbesondere erreicht werden durch: die Durchführung sozialwissenschaftlicher Studien. Die Forschungsergebnisse sind zeitnah zu veröffentlichen (zu 1); die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen und Wissenschaftlern (zu 1); die Durchführung von Einzelveranstaltungen (Workshops, Konferenzen, Seminare und Führungen) zu sozial- und regionalwissenschaftlichen Themen (zu 2); die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen und Publikationen (zu 2); die Durchführung und Förderung von sozialen, integrativen oder nachbarschaftlichen Projekten und der Gemeinwesenarbeit (zu 3). |