| Gegenstand | Die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen typischen Tätigkeiten eines Steuerberaters nach §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Beratung und Vertretung in Steuersachen, die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und Hilfeleistungen bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten und Buchführungspflichten, die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung. |