| Gegenstand | Der Erwerb, Halten, Verwalten und Verwertung von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. |