| Gegenstand | Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften jeder Art und der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien. Unternehmensberatung, Schulungen auf dem Gebiet des Finanzwesens und der Unternehmensführung. Managementleistungen jedweder Art. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) oder die Betätigung als Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) werden ebenfalls nicht durchgeführt. Gegenstand des Unternehmens sind alle sonstigen, mit dem vorgenannten Geschäftszweck in Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte, Handlungen und Rechtsgeschäfte aller Art, insbesondere alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Beratungs-, Dienst- und Werkleistungen; diese und sämtliche in diesem § 3 genannten Tätigkeiten dürfen ausgeführt werden, wenn diese erlaubnis- bzw. genehmigungsfrei sind oder eine hierfür gesetzlich erforderliche Erlaubnis und / oder behördliche Genehmigung vorliegt. Rechts- und Steuerberatung ist nicht Gegenstand des Unternehmens. |