| Gegenstand | Der Erwerb und die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an Kommanditgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere nach dem KWG, dem KAGB und/oder nach der GewO. |