| Gegenstand | Die Verwaltung eigener Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte. Die Gesellschaft kann Beteiligungen jeder Art im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere an anderen Unternehmen, erwerben, halten, verwalten und veräußern, eigenes Vermögen verwalten und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |