Der Vorstand ist durch Satzung vom 13.06.2025 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11.09.2030 einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2025/I)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.