| Gegenstand | Die Erbringung von handwerklichen und handwerksnahen Leistungen im Bereich des Bau-, Ausbau- und Dienstleistungsgewerbes. Die Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf solche Leistungen, die nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 HwO in Verbindung mit Anlage B zur HwO keiner Eintragung in die Handwerksrolle unterliegen und nicht dem Anwendungsbereich der zulassungspflichtigen Handwerke gem. Anlage A zur HwO unterfallen.
Die Gesellschaft wird insbesondere folgende Tätigkeiten ausüben: Maler- und Lackierarbeiten, Trockenbauarbeiten, Spachtel-, Glätt- und Verputzarbeiten, Verlegung von Bodenbelägen, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten, Dämm- und Isolierarbeiten, Montage von Fertigbauelementen, Einbau genormter Baufertigteile, Entrümpelungsarbeiten, Baustellenreinigungen sowie Demontage- und Abrissarbeiten, Eisenflechtarbeiten, Aufbau und Abbau einfacher Arbeitsgerüste, Kleintransporte im Zusammenhang mit Bau- und Ausbauprojekten, Hausmeister- und Instandhaltungsdienste, Koordination und Organisation von Subunternehmerleistungen, Vermittlung und Vertrieb von Bau- und Ausbauleistungen, Montage von Zäunen, Toranlagen und Sichtschutzelementen, Montage von Carports, Gartenhäusern und kleineren Außenbaukonstruktionen, Pflasterarbeiten und Gestaltung von Außenflächen, Aufbau von Garten- und Terrassensystemen sowie alle artverwandten Tätigkeiten.
Die Gesellschaft ist zur Ausführung dieser Tätigkeiten im eigenen Namen, als Subunternehmer oder im Rahmen von Werk- oder Dienstleistungsverträgen berechtigt. Tätigkeiten, die eine Meisterqualifikation oder besondere behördliche Genehmigung voraussetzen, werden nicht angeboten. |