Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb und Verkauf, die Vermietung, Verwaltung und Bewirtschaftung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, ferner Aktivitäten, die mit dem Immobiliensektor in Zusammenhang stehen oder diesen ergänzen, sofern diese erlaubnisfrei sind.