| Gegenstand | Die Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich auf dem Gebiet der Onkologie, und aller da mit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und die Bildung von rechtlich zulässigen Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie die Besondere Versorgung (§§ 140a ff. SGB V) sowie die Bereitstellung und Überlassung von Praxisräumen und Praxisinventar an Dritte. |