| Gegenstand | Die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen, insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken, die Orts- und Stadtplanung innerhalb ihrer oder seiner Fachrichtung, sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung (vgl. §§ 1, 2 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG)). |