| Gegenstand | Das Halten, Verwalten und Anlegen von Finanzanlagen, sowie den Handel mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung, soweit hierfür keine Erlaubnispflicht besteht. Diese Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Eine Erbringung erlaubnispflichtiger Bank- oder Finanzdienstleistungen im Sinne des § 32 Absatz 1 KWG ist nicht Gegenstand des Unternehmens, weiterhin die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Training, Coaching, Beratung und Veranstaltungsdurchführung, insbesondere Sport,- Fitness und Gesundheitsbereich. Weiterhin die Vermietung und Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere Garagen, Lagerräumen, Sportgeräten und ähnlichen Objekten. Ferner die Entwicklung, der Vertrieb und die Lizensierung von Software und digitalen Anwendungen, insbesondere im Bereich Wellness, Gesundheit, Training und betriebliche Organisation. Diese möglichen Nebentätigkeiten dienen der Ergänzung und Erweiterung der vermögensverwaltenden Haupttätigkeit und stellen nicht den Schwerpunkt des Unternehmensgegenstandes dar. |