Die Geschäftsführer sind durch den Gesellschaftsvertrag ermächtigt, das Stammkapital bis zum 22.05.2025 gegen Bareinlagen um insgesamt bis zu 12.500,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2020/I)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.