| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Gründung von Unternehmen sowie das Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetz (KAGB) bedürfen, sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung. |