| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weitere Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Die Gesellschaft ist zudem zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. |